Wie lange werden Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt?Kaum ein anderes Versicherungsprodukt hat in den letzten Jahren vergleichbare Erfolge vorweisen können, wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotz aller Erfolge haben die Menschen jedoch nach wie vor viele Fragen, die in Presse, Funk und Fernsehen zumeist nur unzureichend behandelt werden. Eine der Fragen, die uns dabei am häufigsten per Mail erreicht, ist die Frage, wie lange eigentlich die Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden. Offenbar herrscht hier eine große Angst, dass die Leistungen schon nach kurzer Zeit eingestellt werden und man dann vollkommen ohne Schutz auskommen muss. Gerne bringen wir an dieser Stelle etwas Licht ins Dunkel und klären die Frage:
Wie lange wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Nun, zuerst einmal sollte man wissen, dass eine Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich für die gesamte Dauer einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird, längstens jedoch für die Dauer, die im Versicherungsschein als Leistungsdauer vereinbart worden ist. Bei den meisten Verträgen ist dies ein Zeitpunkt zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr, da zu diesem Zeitpunkt die Altersrente einsetzen kann und die private Berufsunfähigkeitsrente ablöst. Idealerweise sollte die Leistungsdauer einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung daher genau an dem Zeitpunkt angepasst werden, zu dem die versicherte Person voraussichtlich in Rente geht - bei jungen Menschen in der Regel die Vollendung des 67. Lebensjahres.
Sehr unterschiedlich ist jedoch die Handhabung in dem Fall, dass die versicherte Person während der Bezugsdauer der Berufsunfähigkeitsrente einen anderen, voll bezahlten Beruf annimmt. Ist dies nämlich der Fall, kann es durchaus passieren, dass die Versicherungsgesellschaft prüft, ob dieser neue Beruf der alten Beschäftigung in Ausbildung, Bezahlung und Ansehen gleicht und, sollte dies der Fall sein, die Zahlung der privaten Berufsunfähigkeitsrente einstellt. Oft darf jedoch ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts, das vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit verdient wurde, ohne etwaige Kürzungen hinzuverdient werden.
Die meisten Versicherungsgesellschaften in Deutschland zahlen die Berufsunfähigkeitsrente zunächst in dem Fall, dass ein Fehlen der Arbeitskraft von voraussichtlich mehr als 6 Monaten besteht. Nach drei Jahren erfolgt dann in aller Regel eine Prüfung, die darüber Aufschluss gibt, ob die versicherte Person nach wie vor, gemäß den Bedingungen, berufsunfähig ist, oder ob durchaus eine Arbeitsfähigkeit vorliegt. Sollte zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin eine volle Berufsunfähigkeit attestiert werden, wird die Zahlung in aller Regel problemlos fortgesetzt.
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