Gesetzliche Krankenversicherung

Wir haben in Deutschland zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das ist die Private Krankenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung.


Alle Arbeiter und Angestellten, die unter einer bestimmten Versicherungspflichtgrenze liegen (2010 sind das 49950 € brutto) müssen sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Hier sind etwa 85 % der Bevölkerung versichert. Der Versicherungsbeitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung beträgt in diesem Jahr 15,5% und wird prozentual vom Bruttoverdienst bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (2010 sind das 45000 € Brutto) gezahlt. Etwa 50 % davon trägt der Arbeitgeber. Die Beiträge kommen in einen einheitlichen Gesundheitsfond und werden von dort jeder Krankenkasse zugewiesen. Zusätzlich kann jede Gesetzliche Krankenversicherung noch Zusatzbeiträge erheben, wenn das Geld, was über einen Gesundheitsfond zugewiesen wird nicht ausreicht. Wenn ihre Kasse diesen Zusatzbeitrag fordert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und sollten über einen Gesetzlichen Krankenversicherung Vergleich prüfen, ob der Wechsel sinnvoll ist. Der Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich kann sehr leicht im Internet erfolgen. Auch die Verbraucherzentrale hat Informationsmaterial, wo eine Übersicht mit dem Gesetzlichen Krankenversicherung Vergleich vorhanden ist.



Jede Gesetzliche Krankenversicherung muss geringverdienende Familienangehörige, oder Kinder ohne eigenem Einkommen beitragsfrei über den Hauptverdiener mit versichern. Diese Personen erhalten die gleichen Leistungen, wie der Beitragszahler.


Jede Gesetzliche Krankenversicherung bietet ihre Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog an. Bis auf geringe Ausnahmen sind damit die Leistungen jeder Gesetzlichen Krankenversicherung zu ca. 96% gleich. Wenn Sie eine Gesetzliche Krankenversicherung suchen, dann sollten Sie beim Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich genau auf diese Leistungen achten, die jede Kasse frei wählen kann. Dieser Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich zeigt zum Beispiel, dass es einige Kassen gibt, die bei bestimmten Kriterien Beitragsrückzahlungen tätigen, oder auch zusätzliche Leistungen bieten.
Der Leistungskatalog enthält in der Regel Standardversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was der Katalog nicht enthält darf die Gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlen. Dazu zählen zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz, oder Brillen.


Als Kassenpatient können Sie unter den niedergelassenen und bei den GKV zugelassenen Ärzten frei wählen.


Einmal im Quartal müssen Sie beim Arztbesuch (in der Regel Hausarzt) 10 € bezahlt werden. Auch beim Zahnarzt sind bei Inanspruchnahme pro Quartal 10 € zu zahlen.

Wenn Sie bei den Zuzahlungen vom Bruttoverdienst die Grenze von 2%, bzw. 1% bei chronisch kranken überschreiten, können sie bei ihrer GKV Beitragsbefreiung beantragen. Ab diesem Zeitpunkt, bis zum Jahresende fallen die Zahlung der 10 € und Zuzahlungen bei verordneten Medikamenten und Behandlungen weg. Mit einer Überweisung vom Hausarzt können Sie sich auch von Fachärzten behandeln lassen. Trotz vieler Kritiken ist unser Krankenversicherungssystem in Deutschland bei den GKV in der Welt auf den vorderen Plätzen.  

Krankenversicherungs-Produkte: