Pflegestufe I - erheblich pflegebedürftigErheblich pflegebedürftig sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung und/oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe I - Leistungen
| 2008 | 2010 | 2012 |
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| ambulante Pflege | | | Pflegestufe I | 980,- Euro | 1.040,- Euro | 1.100,- Euro | | stationäre Pflege | | | Pflegestufe I | 1.023,- Euro | 1.023,- Euro | 1.023,- Euro |
Pflegestufe 1 - Leistungen und Kosten Das Leben der Menschen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nicht nur, dass sich die Lebensqualität deutlich verbessert hat, auch das Lebensalter steigt zunehmend. Wurden die Menschen zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch etwa 48 Jahre alt, stieg die Lebenserwartung bis heute auf ca. 76 Jahre für Männer und 82 Jahre für Frauen. Durch die zunehmend steigende Lebenserwartung steigt jedoch auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Statistisch gesehen steigt dieses Risiko ab dem 80. Lebensjahr enorm ab. Werden in diesem Alter noch etwa 9% der Menschen pflegebedürftig, sind es mit 90 Jahren bereits etwa 40%.Der große Teil der Pflegebedürftigen muss dabei über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren gepflegt werden, teilweise dauert die Pflegebedürftigkeit sogar 8-9 Jahre. Natürlich werden die Menschen, die pflegebedürftig werden, über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell abgesichert. Die Leistungen, die hierbei gezahlt werden, werden nach drei Pflegestufen unterteilt. Die Pflegestufe 1wird genehmigt, wenn Menschen eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nachweisen können. Diese ist gegeben, wenn Angehörige oder Pflegende mindestens 90 Minuten täglich aufwenden müssen, um der Person zu helfen. Davon müssen jedoch mindestens 46 Minuten auf die so genannte Grundpflege entfallen. Als Beispiel sei eine ältere Damen genannt, die zwar noch allein in ihrem Haushalt lebt, aber Hilfe beim Anziehen von Hosen und Strümpfen sowie beim Waschen des Unterkörpers benötigt. Auch beim wöchentlichen Baden sowie beim Kochen wird die Frau von Familienangehörigen und Pflegern unterstützt. Wird der Frau dann noch im Haushalt beim Putzen geholfen, sind die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 meist erfüllt. Wurde die Pflegestufe 1 von einem Arzt attestiert, hat der Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Leistungen unterteilen sich bei der häuslichen ambulanten Pflege, die sowohl von Familienangehörigen als auch von ambulanten Pflegediensten vorgenommen werden können, in Sachleistungen und Pflegegeld. Unter den Sachleistungen werden jedoch keine tatsächlichen Sachen verstanden, sondern dieses Geld wird ausgezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird. Das Pflegegeld hingegen wird an die Betroffenen ohne weitere Prüfung ausgezahlt, es kann somit frei verwendet werden, auch für die Entlohnung naher Angehöriger. Entscheidet sich der Betroffene oder seine Angehörigen für eine vollstationäre Pflege, werden monatlich 1.023 Euro fällig. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 in vielen stationären Einrichtungen nur dann aufgenommen werden, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen bescheinigt, dass die vollstationäre Pflege notwendig ist. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in der Pflegestufe 1 sind meist für eine vollumfängliche Pflege nicht ausreichend. Die Kosten für ambulante Pflegedienste richten sich nach den allgemeinen Dienstleistungen, die für den Betroffenen übernommen werden. Diese werden einzeln abgerechnet oder können als Pauschalsatz vereinbart werden. Die Kosten für eine stationäre Pflege hingegen werden meist von den Heimen als Monatspauschale angegeben, diese liegen je in der Pflegestufe 1 je nach Ausstattung des Heims und dortiger Betreuung bei 1.500 – 3.500 Euro. In jedem Fall sind die von der gesetzlichen Pflegekasse geleisteten Zahlungen in keinem Fall ausreichend, so dass das Vermögen des Betroffenen angegriffen werden muss. Sind die Vermögenswerte erschöpft, wird das Sozialamt die Kosten übernehmen, die es jedoch von den Kindern zurückfordern wird. Eine Alternative, um die Kosten für die Pflegestufe 1 aufzufangen, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Sie übernimmt meist die gesamten Kosten für ambulante und stationäre Pflege und sorgt somit für den finanziellen Ausgleich. |