Pflegestufe 2 - Leistungen und Kosten

Die Menschen in Deutschland leben immer länger. Dies hat natürlich Vorteile, denn so kann das Leben im Alter genossen werden, auch die Erfüllung von Wünschen ist dann durchaus möglich. Viele Menschen werden allerdings trotz gestiegener medizinischer Versorgung im Alter pflegebedürftig. Die Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege sind dabei sehr hoch, so dass die Rente und auch die Zahlungen der gesetzlichen Pflegekassen nicht ausreichen werden.
Die Leistungen, die über die gesetzliche Pflegeversicherung an den Betroffenen ausbezahlt werden, richten sich nach den in Deutschland geltenden Pflegestufen. Die Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe übernehmen Spezialisten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, kurz MDK. Sie sprechen sowohl mit dem Betroffenen als auch mit dessen Angehörigen und prüfen so, welche Arbeiten noch selbst ausgeführt werden können und in welchen Bereichen Hilfe notwendig ist.
Die Pflegestufe 2 erhalten dabei alle Menschen, denen eine schwere Pflegebedürftigkeit attestiert wird. Sie beginnt bereits dann, wenn der Betroffene täglich mindestens drei Stunden Hilfe benötigt. Zwei Stunden hiervon müssen auf die Grundpflege entfallen, die restliche Zeit kann für Einkaufen oder Hilfen im Haushalt verwendet werden. Die Zeiten für die Grundpflege müssen zudem an täglich drei verschiedenen Zeiten nötig sein, so zum Beispiel am Morgen, am Mittag und am Abend. Mehrmals pro Woche muss der Pflegende zudem im Haushalt mithelfen.
Die Voraussetzungen für die Pflegestufe 2 sind somit erfüllt, wenn ein Mensch Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich benötigt, auch die Zahnpflege sowie das Kämmen und Ankleiden sind nicht mehr ohne Hilfe möglich. Daneben benötigt der Betroffene Hilfe beim Essen sowie beim Einschänken der Getränke. Wenn keine Angehörigen zur Stelle sind, die diese Pflege übernehmen können, muss diese Arbeiten ein ambulanter Pflegedienst mindestens dreimal täglich übernehmen und beim Waschen, Ankleiden und der Zubereitung der Mahlzeiten helfen. In regelmäßigen Abständen hilft der Pflegedienst zudem bei der Säuberung der Wohnung und beim Einkaufen notwendiger Dinge.
Die Kosten für die ambulante Pflege eines Menschen in der Pflegestufe 2 liegen je nach Pflegedienst und Region bei 1.000 – 2.000 Euro pro Monat, die Kosten für eine stationäre Pflege sind sogar noch höher und können bei guten Pflegeheimen sogar mehr als 3.000 Euro pro Monat betragen.
Natürlich werden Pflegebedürftige sowie deren Angehörige durch die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt, die mit Sach- und Pflegegeld bei häuslicher Krankenpflege sowie bei Zahlungen zur vollstationären Pflege zur Verfügung steht. Als Sachleistungen werden bei der Pflegestufe 2 seit Juli 2008 980 Euro fällig, die dann zur Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden können. Das Pflegegeld wurde mit 420 Euro festgesetzt und wird ohne weiteren Nachweis an den Betroffenen ausgezahlt, so dass hiermit die ambulante Pflege durch Angehörige finanziell abgegolten werden kann. Menschen, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht werden, erhalten hierfür monatlich einen Betrag von 1.279 Euro, mit dem diese Kosten zumindest zum Teil gedeckt werden können. Die übrigen Beträge müssen dann aus der persönlichen Rente sowie dem Vermögen abgedeckt werden. Ist kein Vermögen (mehr) vorhanden, wird das Sozialamt die Differenz von Einkommen und Pflegegeld zu den tatsächlichen Kosten übernehmen. Unter Umständen hat das Sozialamt dann sogar die Möglichkeit, diese vorgestreckten Kosten von den Kindern des Betroffenen zurückzufordern.
Um dies zu verhindern und um im Alter bei Pflegebedürftigkeit ausreichend versorgt zu sein, kann der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sinnvoll sein, die dann die Differenz der Kosten zum Einkommen trägt.


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